Zu Rot und Blau kommt Grün

Im Gesundheitswesen ist eine dritte Art von Rezept eingeführt worden.

Grünes Rezept: Nicht zwingend notwendig, aber durchaus nützlich

Haus- und Fachärzte können dann außer dem bekannten roten Kassenrezept sowie der meist blauen Privatverordnung auch grüne Rezepte ausstellen.

Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA meldet, soll das verschiedenen Zielen dienen:

  • Der Patient weiß, dass er das verordnete Arzneimittel aus medizinischen Gründen einnehmen sollte – auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt.
  • Auf dem Rezept stehen z. B. wahlweise Name, Wirkstoff, Darreichungsform oder Packungsgröße des Medikaments – eine gute Merkhilfe.
  • Der Patient kann mit dem grünen Rezept ggf. bei der Einkommenssteuererklärung eine außergewöhnliche Belastung nachweisen.



Kristall-Apotheke

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